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FAQ

1. Welche Unterlagen muss ich für die Bewerbung einreichen?

Lebenslauf, Foto, Kopie vom Diplom, Sprachzertifikat (falls vorhanden)

2. Welches Deutschniveau muss ich haben?

Um das Visum zu beantragen ist B1 erforderlich. Für eine Berufsanerkennung ist ein B2-Niveau erforderlich. Wir führen allerdings auch schon Vorstellungsgespräche vor Beginn Ihres Deutschkurses in Landessprache.

3. Welche Verpflichtungen haben Sie uns gegenüber?

Sie haben keinerlei Verpflichtungen uns gegenüber. Wir erwarten von Ihnen Offenheit und einen fairen Umgang.

4. Wie lange dauert der gesamte Prozess?

Vom Erstkontakt bis hin zum Arbeitsbeginn ist der Prozess in jedem deutschen Bundesland unterschiedlich. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

  • Bewerbungsprozess (Interview, Arbeitsvertrag)
  • Sprachschule (je nach Bedarf 0 bis 8 Monate),
  • Arbeitsmarktzulassung (ca. 1 – 2 Monate ),
  • Botschaftstermin (1 – 3 Monate, abhängig vom Land),
  • Anerkennungsverfahren (ca. 3 Monate)

Diese Angaben entsprechen den aktuellen Erfahrungswerten (Stand 09/2018) und werden unsererseits hier offen dargelegt, da Offenheit und Transparenz für uns an erster Stelle steht.

5. Muss ich eine Hospitation machen? Wenn ja, wer trägt die Reisekosten?

Eine Hospitation gibt es nur, falls die Klinik oder Sie diese wünschen. Viele unserer Kunden übernehmen die Reisekosten inkl. Übernachtung bis max. 250 €.

6. Wie hoch ist mein Gehalt als Pflegehelfer?

Als Pflegehelfer liegt Ihr Bruttomonatsgehalt bei 2000€ brutto plus plus 20-30 % Zulagen (z.B. Extraschichten, Nachtschichten, etc.).

7. Wie hoch ist mein Gehalt als Gesundheits- und Krankenpfleger mit deutscher Anerkennung?

Ihr Bruttomonatsgehalt als anerkannte Pflegekraft beträgt je nach Bundesland 2300€ bis 2600 € plus 20-30 % Zulagen (z.B. Extraschichten, Nachtschichten, etc.).

In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche  Bezahlung, sondern zahlreiche Tarifverträge,die hinsichtlich der dort aufgeführten Gehaltsstufen nur geringfügig von denen der anderen abweichen. Die Höhe des Gehaltes hängt somit von dem Tarifvertrag des jeweiligen Krankenhauses ab. Bei der Einstufung in eine Gehaltsstufe spielen individuelle Merkmale des Bewerbers eine Rolle (Berufserfahrung, besondere Qualifikationen etc.). Wir können uns deshalb nur bemühen, Ihnenanhand eines Beispiels einen ersten Eindruck zu geben:

Im  Gesundheitswesen  gibt es verschiedene  Tarife,  wobei der  Verdienst  bei einer „normalen“ Arbeitszeit von ca. 38,5 Stunden pro Woche bei  ca. 2.300€ bis 2.600€brutto liegt. Bei einer höheren Stundenzahl,  insbesondere  auch bei  der  Übernahme von  Diensten  am Wochenende,  kann  der Verdienst auch höher liegen (häufig zusätzlich 20 bis 30%). Wie viel Netto vom jeweiligen Brutto übrig bleibt, hängt von verschiedenen Randbedingungen ab, insbesondere  dem Familienstand  und  der damit  verbundenen  Steuerklasse.


Wird am Ende des Jahres eine Steuererklärung gemacht, kann ein Teil der gezahlten Lohnsteuer zurückerstattet werden. Erwähnenswert ist, dass das Personal sämtliche Vorzüge des deutschen Sozialsystems genießt, also insbesondere Krankenversicherung und Anspruch auf Rente und Urlaub.

8. Wird Berufserfahrung erwartet.

Das hängt von der jeweiligen Einrichtung ab. Die Berufserfahrung erhöht die Chance auf eine Anerkennung (bei Nicht EU-Ländern).

9. Bekomme ich mit meinem EU-Abschluss in der Krankenpflege die direkte Anerkennung?  

Die notwendigen Unterlagen müssen bei der jeweiligen Bezirksregierung eingereicht werden. Die Anerkennung hängt vom Bescheid ab. Ein B2 Zertifikat ist für die Berufsanerkennung erforderlich.

10. Bekomme ich als NICHT EU-Bürger die direkte Anerkennung?

Um in Deutschland als Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten zu dürfen, braucht man eine Berufszulassung  (auch „Berufsanerkennung“ oder „Führen der Berufsbezeichnung“ genannt). Um die Berufszulassung zu erhalten, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Im Anerkennungsverfahren überprüft die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland, ob Ihre ausländische berufliche Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist, also keine wesentlichen Unterschiede vorliegen. Die zuständige Stelle benötigt dafür Zeugnisse und Dokumente, die unter anderem über Inhalt und Dauer Ihrer Qualifikation informieren. Ihre einschlägige Berufserfahrung ist auch wichtig.

Man unterscheidet zwischen voller, teilweiser und keiner Anerkennung. „Volle Anerkennung“ bedeutet, dass Ihre Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. „Teilweise Anerkennung“ bedeutet, dass wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt wurden. In diesem Fall können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung oder einer Ausgleichsmaßnahme doch noch die „volle Anerkennung“ erhalten. „Keine Anerkennung“ bedeutet, dass die Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf zu groß sind.

Wenn die Gesamtstundenzahl IhrerAusbildung deutlich geringer ist als die der deutschen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege,ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht gegeben.

Eine Gleichwertigkeit liegt nämlich nur dann vor, wenn hinsichtlich Dauer und Inhaltkeine wesentlichen Unterschiede im Vergleich zu der deutschen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege bestehen.

Die deutsche Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die einen mündlichen, einen schriftlichen und einenpraktischen Teil, umfasst.

Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht in fachspezifischen Fächern von mindestens 2.100 Stunden und einer praktischen Ausbildung in Form von praktischen Einsätzen in Krankenhäusern, ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie stationären Pflegeeinrichtungen oder Rehabilitationseinrichtungen von mindestens  2.500 Stunden.


Wenn wesentliche Unterschiede bestehen,kann die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung “Gesundheits- und Krankenpfleger” (Anerkennung) jedoch erteilt werden, wenn entweder eine Kenntnisprüfung abgelegt wirdoder ein Anpassungslehrgang, absolviert wird, welchermit einer Prüfung in Form eines Abschlussgesprächs über den Inhalt des Anpassungslehrgangs abgeschlossen wird.


Zwischen diesen beiden Möglichkeiten kann entschieden werden.

Die Kenntnisprüfung wird von staatlich anerkannten Schulen nach dem Krankenpflegegesetz organisiert und durchgeführt. Die Kenntnisprüfung besteht aus einem praktischen (Pflegesituation in der stationären Pflege) und einem mündlichen (auf Grundlage von Fallbeispielen) Prüfungsteil.


Weitere Details hängen vom Anerkennungsbescheid des jeweiligen Bundeslandes ab. Wir erklären Ihnen die Inhalte des Bescheids und helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung hinsichtlichder Wahl derAnpassungsmaßnahme zur Erreichung der Anerkennung zu treffen.


Wichtig hierbei zu erwähnen ist, dass die Anpassungsmaßnahme während der Arbeitszeit erfolgt. Hier arbeiten Sie bis zum Abschluss der Anpassungsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung) als Pflegehelfer und erhalten dabei ihr monatliches Bruttogehalt von ca. 2.000 € plus 20-30 % Zulagen (z.B. Extraschichten, Nachtschichten, etc.).


Nach der Anerkennung erhöht sich Ihr Bruttomonatsgehalt auf ca. 2.300€ – 2.600€ plus 20-30% Zulagen (z.B. Extraschichten, Nachtschichten, etc.).

11. Stellt der Arbeitgeber eine Unterkunft?

Leider verfügen nur noch wenige Arbeitgeber über eigene Wohnungen / Wohnheime für ihre Mitarbeiter. In diesem Fall suchen wir – falls erforderlich – für die Bewerber eine temporäre Erstunterkunft (i.d.R. einmöbliertes Zimmer).

12. Bezahlt der Arbeitgeber die Verpflegung?

In der Regel zahlen Arbeitnehmer in Deutschland ihre Verpflegung selbst. In Seniorenheimen oder Krankenhäusern besteht gelegentlich die Möglichkeit, in der Kantine preiswert zu Mittag zu essen.

13. Was sind die üblichen Arbeits- und Urlaubszeiten?

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ca. 38,5 Stunden pro Woche;üblich sind fünf Arbeitstage pro Woche. Es wird üblicherweise in  einer,  zwei oder  auch  drei Schichten  (Früh-, Spät- oder Nachtschicht)  gearbeitet.  Dies hängt  vom  jeweiligen Arbeitgeber ab, wird aber vorher selbstverständlich auch vertraglich vereinbart. Üblich sind auch Dienste am Wochenende, die dann durch freie Tage in der Woche ausgeglichen werden. Je nach Tarif  beträgt der jährliche Urlaub zwischen 26 und 30 Tage.

14. Bekomme ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Sämtliche  deutsche Arbeitgeber  sind  an einer  langfristigen,  dauerhaften Beschäftigung  interessiert und starten mit einer Probezeit von 6 Monaten. Der Arbeitsvertrag ist in der Regel unbefristet. Teilweise gibt es auf ein Jahr befristete Verträge, die aber automatisch verlängert werden.

15. Gibt es Fördergelder für EU-Bürger?

Ja. Teilweise werden Kosten für einen Sprachkurs, für die Anreise zu Bewerbungsgesprächen und auch Umzugskosten über Fördergelder finanziert. Wir beraten Sie hierbei gerne.

16. Wer kümmert sich um meine Krankenversicherung?

Wir kümmern uns um Ihre Krankenversicherung und melden Sie vor Arbeitsbeginn bei der Krankenkasse an.